Impressum
Angaben gemäß § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG)
AREffekt
Inhaber: Dipl.-Ing. (FH) Jörg Kürschner
Kabiserweg 25
79189 Bad Krozingen
Deutschland
Telefon: 07633 9808300
E-Mail: areffekt@areffekt.de
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz:
DE277287903
Verantwortlich für redaktionelle Inhalte
Verantwortlich gemäß § 18 Abs. 2 Medienstaatsvertrag:
Jörg Kürschner, Anschrift wie oben.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 – Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über Veranstaltungen und damit verbundene Leistungen von AREffekt. Sie gelten gegenüber Unternehmen, Vereinen, juristischen Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sowie Verbrauchern.
AREffekt ist auch Vertragspartner für Leistungen, die unter der Bezeichnung oder über die Website „Abenteuer-Floß“ angeboten werden. Abweichende individuelle Vereinbarungen im Angebot oder in der Buchungsbestätigung haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 2 – Vertragsgrundlagen
Anfragen des Kunden sind unverbindlich. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot von AREffekt in Textform annimmt und AREffekt die Buchung in Textform bestätigt oder mit der vereinbarten Leistung beginnt.
Grundlage des Vertrages sind das individuelle Angebot, die Buchungsbestätigung, ergänzende Angaben in den Buchungsunterlagen und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Kunde erhält vor Vertragsschluss die Möglichkeit, die AGB einzusehen und zu speichern.
Bei Verträgen mit Verbrauchern über Freizeitveranstaltungen, für deren Durchführung ein spezifischer Termin oder Zeitraum vereinbart wurde, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht.
§ 3 – Leistungsverpflichtung
Die Leistungsverpflichtung von AREffekt ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltenen Hinweise und Erläuterungen. Prospektangaben haben keine vertragsbindende Wirkung.
Nebenabreden mit unseren Mitarbeitern, die den Umfang unserer vertraglichen Leistungen verändern oder erweitern, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung in Textform.
§ 4 – Zahlungsweise und -fristen
- Die Zahlung erfolgt grundsätzlich per Überweisung. Zahlungsplan und Fälligkeit ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Buchungsbestätigung oder der Rechnung.
- AREffekt kann eine angemessene Anzahlung oder Vorauszahlung verlangen. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der Rechnungsbetrag innerhalb der in der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug fällig.
- Für den Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Gegenüber Kunden, die nicht Verbraucher sind, ist AREffekt berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann AREffekt 3 Euro Auslagenersatz verlangen, sofern der Kunde nicht nachweist, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.
§ 5 – Leistungs- und Preisänderungen
- Änderungen und Abweichungen vom vereinbarten Vertragsinhalt, die nach Vertragsschluss notwendig werden und von AREffekt nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind zulässig, soweit sie nicht erheblich sind, den Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht beeinträchtigen und für den Kunden zumutbar sind. Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt.
- AREffekt kann eine gleichwertige Ersatzleistung anbieten, wenn einzelne Programmbestandteile aus Sicherheitsgründen, aufgrund örtlicher Gegebenheiten oder behördlicher Vorgaben nicht wie vereinbart durchgeführt werden können.
- Zusätzliche Leistungen sowie nachträgliche Änderungen auf Wunsch des Kunden können gesondert berechnet werden. Der vereinbarte Preis bleibt im Übrigen verbindlich.
§ 6 – Änderungen der Teilnehmerzahl
- Änderungen der Teilnehmerzahl sind AREffekt unverzüglich in Textform mitzuteilen und bedürfen der Bestätigung durch AREffekt.
- Soweit ein Pauschalpreis oder Mindestumsatz vereinbart wurde, führt eine Verringerung der Teilnehmerzahl nicht zu einer Verringerung des vereinbarten Preises. Dies gilt auch dann, wenn der Pauschalpreis im Angebot zur besseren Vergleichbarkeit zusätzlich als rechnerischer Preis pro Person dargestellt wurde.
- Bei ausdrücklich pro Teilnehmer kalkulierten Angeboten steht AREffekt für reduzierte Teilnehmer folgende pauschale Entschädigung bezogen auf den vereinbarten Teilnehmerpreis zu:
- mehr als 90 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 20 Prozent,
- 90 bis 61 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 50 Prozent,
- 60 bis 31 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 80 Prozent,
- 30 bis 15 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 90 Prozent,
- ab 14 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn: 100 Prozent.
Eine Verringerung unter die im Angebot genannte Mindestteilnehmerzahl oder den vereinbarten Mindestumsatz ist ausgeschlossen.
- Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass AREffekt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. AREffekt rechnet ersparte Aufwendungen und Erlöse aus einer anderweitigen Verwertung der frei gewordenen Kapazität an.
- Ersatzteilnehmer können kostenfrei benannt werden, soweit dadurch keine Änderung des vereinbarten Leistungsumfangs erforderlich wird. Zusätzliche Teilnehmer bedürfen der Bestätigung durch AREffekt und werden entsprechend dem Angebot beziehungsweise dem zusätzlich erforderlichen Material- und Betreuungsaufwand berechnet.
§ 7 – Rücktritt durch den Kunden
Der Kunde kann vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt soll in Textform, zum Beispiel per E-Mail, erklärt werden. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs bei AREffekt. Nimmt der Kunde die vereinbarte Leistung ohne Rücktrittserklärung nicht in Anspruch, bleibt der vereinbarte Preis geschuldet.
Bei einem Rücktritt durch den Kunden steht AREffekt unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen folgende pauschale Entschädigung bezogen auf den vereinbarten Gesamtpreis zu:
- mehr als 90 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 20 Prozent,
- 90 bis 61 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 50 Prozent,
- 60 bis 31 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 80 Prozent,
- 30 bis 15 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 90 Prozent,
- ab 14 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn und bei Nichterscheinen: 100 Prozent.
Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass AREffekt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. AREffekt rechnet ersparte Aufwendungen sowie Erlöse aus einer anderweitigen Belegung des Veranstaltungstermins an. AREffekt bleibt der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren konkret entstandenen Schadens vorbehalten.
AREffekt kann dem Kunden freiwillig eine Umbuchung, einen Ersatztermin, einen Gutschein oder eine Reduzierung der Stornoentschädigung anbieten. Ein Anspruch hierauf besteht nicht. Kulanzleistungen erfolgen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und bedürfen der Bestätigung in Textform.
Die Übertragung der gesamten Buchung auf einen anderen Auftraggeber bedarf der Zustimmung von AREffekt. AREffekt darf die Zustimmung aus sachlichem Grund verweigern, insbesondere wenn der neue Auftraggeber den besonderen Anforderungen der Veranstaltung nicht genügt oder gesetzliche beziehungsweise behördliche Vorgaben entgegenstehen.
§ 8 – Nicht in Anspruch genommene Leistungen und Wetter
Nimmt der Kunde einzelne Veranstaltungsleistungen aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung, soweit AREffekt keine Aufwendungen erspart oder anderweitige Erstattungen erhält.
Eine Absage des Kunden aus Wettergründen ist nicht kostenfrei möglich, solange nach Einschätzung von AREffekt eine sichere Durchführung der Veranstaltung gewährleistet ist. Regen, eine ungünstige Wettervorhersage oder subjektiv als unangenehm empfundene Witterung stellen für sich genommen keinen kostenfreien Rücktrittsgrund dar.
Die Entscheidung, ob eine Veranstaltung aus Sicherheitsgründen nicht oder nur in veränderter Form durchgeführt werden kann, trifft AREffekt unter Berücksichtigung der tatsächlichen Wetter- und Wasserstandslage, örtlicher Gegebenheiten sowie behördlicher Vorgaben.
§ 9 – Fristlose Kündigung durch AREffekt
Wenn der Kunde die Durchführung der Maßnahme/Veranstaltung ungeachtet einer Abmahnung durch AREffekt nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Beendigung des Vertrages gerechtfertigt ist, kann AREffekt den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Kündigt AREffekt, so behält sie den Anspruch auf den vollen Leistungspreis, evtl. Mehrkosten für eine Rückbeförderung trägt der Kunde selbst. AREffekt muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern erstatteten Beträge.
§ 10 – Außergewöhnliche Umstände und höhere Gewalt
Wird die Veranstaltung infolge bei Vertragsschluss unvorhersehbarer und von keiner Vertragspartei zu vertretender Umstände, insbesondere höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen, Hoch- oder Niedrigwasser, Gewitter, Sturm oder vergleichbarer Sicherheitsrisiken erheblich erschwert, gefährdet oder unmöglich, informiert AREffekt den Kunden unverzüglich.
Soweit möglich, kann AREffekt eine zumutbare Änderung des Ablaufs, eine gleichwertige Ersatzleistung oder einen Ersatztermin anbieten. Ist eine Durchführung nicht möglich und wird der Vertrag beendet, kann AREffekt eine angemessene Vergütung für bereits erbrachte und nachweislich angefallene Leistungen und Aufwendungen verlangen. Weitergehende gesetzliche Rechte beider Parteien bleiben unberührt.
§ 11 – Gewährleistung
Wird die Leistung nicht vertragsgemäß erbracht, so ist der Kunde verpflichtet, zunächst unter Fristsetzung Abhilfe zu verlangen. AREffekt kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. AREffekt kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Leistung kann der Kunde eine angemessene Herabsetzung des Preises verlangen (Minderung). Der Minderungsanspruch tritt nicht ein, soweit der Kunde es schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
§ 12 – Haftung
1) Bei allen Veranstaltungen im Outdoorbereich ist zu beachten, dass ein erhöhtes Unfall-, Verletzungs- und Erkrankungsrisiko besteht. Trotz Betreuung können Schäden nicht ausgeschlossen werden, ein Restrisiko, welches der Teilnehmer selbst zu tragen hat, besteht. Bei sämtlichen Veranstaltungen erfolgt die Teilnahme im Hinblick auf den Outdoorteil der Veranstaltung auf der Basis des selbständigen Teilnehmers in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko des Teilnehmers. Die gesetzliche Haftung von AREffekt bleibt hiervon unberührt.
§ 13 – Urheber- und Nutzungsrechte
- Von AREffekt bereitgestellte Konzepte, Aufgaben, Rätsel, Unterlagen und sonstige Inhalte sind ausschließlich für die vertraglich vereinbarte Nutzung durch den Auftraggeber und die Teilnehmer der jeweiligen Veranstaltung bestimmt. Eine darüber hinausgehende Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Weitergabe bedarf der Zustimmung von AREffekt.
- Informationen zur Verarbeitung und Veröffentlichung von Foto- und Videoaufnahmen finden sich in der Datenschutzerklärung.
§ 14 – Mitwirkungspflicht
Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Er ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich AREffekt mitzuteilen.
§ 15 – Schlussbestimmungen
Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: 16. September 2026